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Abnahme von
Bauleistungen
Bei
Bauabnahmen oder bei Mängeln an Neubauten kann der
Sachverständige Sie beratend begleiten. Die Bauabnahme ist ein
wichtiger
Rechtsakt, da mit Abnahme der Bauleistungen eine Beweislastumkehr
eintritt. Das
heißt, wenn Sie später einen Bauschaden haben,
müssen Sie beweisen, dass der
Bauunternehmer nicht vertragsgerecht gearbeitet hat. Die Kosten der
Beweisführung liegen bei Ihnen. Wenn aber eine Leistung schon
bei der Abnahme
beanstandet und rechtskräftig dokumentiert wurde, haben Sie es
sehr viel
leichter.
In
diesem Fall muss bei einem
Bauschaden der Auftragnehmer von Bauleistungen den Nachweis
führen, dass es
nicht an seinen fehlerbehafteten Leistungen liegt. Wir können
für Sie die
Abnahmeverhandlung und das Abnahmeprotokoll führen und die
entsprechenden
Mängelrügen erstellen.
Schäden an Neubauten
Bei
Neubauten treten oft innerhalb des Ersten Jahres Schäden auf, um
die sich dann niemand mehr kümmert. Die Schäden werden meist
durch fehlerhafte Ausführung, "vergessene" Abdichtung,
Wärmebrücken und ungeeignete Baustoffe hervorgerufen.
Desweiteren entstehen auch durch falsches Lüftungsverhalten oft
Feuchte- und Schimmelschäden, die mit geringem Aufwand zu
beseitigen sind. Wir können durch elektronische Langzeit-Messgeräte das Nutzerverhalten dokumentieren und Hinweise geben, wodurch Schäden vermeidbar sind.
Bauvertrag
auf Mehrkosten und
Bauqualität prüfen
Bauverträge
werden oft so
abgefasst, dass der Bauunternehmer für vieles einen Nachtrag
berechnen kann
oder nicht alle Leistungen vollständig enthalten sind.
Desweiteren enthalten
Bauverträge oft Materialangaben und Formulierugnen, die
für den Laien nicht
klar verständlich sind. Was der Vertrag - mit seinem
garantierten Festpreis -
Sie am Ende vermutlich tatsächlich kostet, wird bei der
Bauvertrag-Prüfung
festgestellt, damit Ihre Immobilie sich nicht zum Immobilien-Albtraum
entwickelt. Als Sachverständige / Architekten mit
langjähriger Erfahrung zeigen
wir Ihnen Wege auf, wie Sie zu einem besseren Bauvertrag kommen, der
die
Risiken gerecht verteilt.
Sie
erhalten nach dem Termin
kurzfristig einen Bericht zu den erwartunggemäß
zusätzlichen Baukosten und
welche Qualitäts-Verbesserungen eingeplant werden sollten.
Für die
laufende
Überwachung von Bauarbeiten auch in der Bausanierung stehen
wir Ihnen ebenfalls
gerne zur Verfügung.
Impressum Stand 01-08-2012 (c) ABP
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