Allgemeine
Schäden an
Gebäuden
Beim
Ersttermin zu allgemeinen Schäden an Gebäuden werden
nicht zerstörende Untersuchungen mit gewöhnlichen
Messwerkzeugen des
Sachverständigen durchgeführt. Bei diesem Termin wird
auch festgelegt, ob evtl.
ein weiterer Termin, z.B. für die Öffnung von
Bauteilen, oder ein Termin bei
anderer Wetterlage notwendig ist. Je nach Schaden können auch
Statiker oder fachspezifische Handwerker / Gutachter hinzogezogen
werden. Sie werden vom
Sachverständigen, sofern
schon möglich, über die vermutete Ursachen von
Bauschäden informiert und es wird mit Ihnen festgelegt, welchen
Umfang ggf. ein Gutachten haben muss. Desweiteren können wir Ihnen
Ratschläge zur weiteren Schadensvermeidung geben.
Die Sanierungsplanung und
Ausschreibung von Handwerksleistungen zur Behebung des Bauschadens und
die Überwachung
der Beseitigung kann durch den Sachverständigen / Architekten
ebenfalls
durchgeführt werden.
Untersuchungsbericht
/ Gutachten (sofern gewünscht)
Bei
der Erstellung eines schriftlichen Gutachtens oder eines
Kurzgutachtens erthalten Sie je nach Schadensumfang einen mehrseitigen
Bericht
mit Festlegung des Gutachtenauftrags, Angaben zur Durchführung
des Ortstermins,
Angaben zu den Feststellungen anlässlich des Ortstermins, die
gutachtliche
Stellungnahme und Lösungsvorschläge.
Diese
gutachtliche Stellungnahme hat einen
durchschnittlichen Umfang von 6 Seiten, wie für die
Verwendung bei Gericht vorgeschrieben, je nach Schaden
können die Gutachten 40 Seiten und mehr umfassen.
Auf Wunsch kann auch eine überschlägige Schätzung oder
eine detaillierte Berechnung der Schadensbeseitigungskosten erfolgen.