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Feuchte-
und
allgemeine Schäden an Gebäuden
Beim
Ersttermin zu allgemeinen Schäden an Gebäuden werden
nicht zerstörende Untersuchungen mit elektronischen
Messwerkzeugen durchgeführt.
Bei diesem Termin wird auch festgelegt, ob evtl. ein weiterer Termin,
z.B. für
die Öffnung von Bauteilen, oder ein Termin bei anderer
Wetterlage notwendig
ist. Ebenso werden Sie vom Sachverständigen, sofern schon
möglich, über die
vermutete Ursachen von Bauschäden informiert und durch Sie
festgelegt, welchen
Umfang ggf. ein Gutachten haben muss. Desweiteren können wir Ihnen Ratschläge zur weiteren Schadensvermeidung geben.
Die Sanierungsplanung und
Ausschreibung von Handwerksleistungen zur Behebung des Bauschadens und
die
Überwachung der Beseitigung kann durch den
Sachverständigen / Architekten
ebenfalls durchgeführt werden.
Untersuchungsbericht
/ Gutachten (sofern gewünscht)
Bei
der Erstellung eines schriftlichen Gutachtens oder eines
Kurzgutachtens erthalten Sie je nach Schadensumfang einen mehrseitigen
Bericht
mit Festlegung des Gutachtenauftrags, Angaben zur Durchführung
des Ortstermins,
Angaben zu den Feststellungen anlässlich des Ortstermins, die
gutachtliche
Stellungnahme und Lösungsvorschläge.
Diese
gutachtliche Stellungnahme hat einen
durchschnittlichen Umfang von 6 Seiten, wie für die Verwendung
bei Gericht
vorgeschrieben, je nach Schaden können die Gutachten 40 Seiten
und mehr
umfassen.
Auf
Wunsch kann auch eine überschlägige Schätzung oder eine
detaillierte Berechnung der Schadensbeseitigungskosten erfolgen.
Impressum Stand 01-08-2012 (c) ABP
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