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Schimmelschäden
Ersttermin
zu Schäden
durch Schimmel
Untersuchung
auf Schimmelpilze mit nicht zerstörenden
Untersuchungen und elektronischen Messwerkzeugen des
Sachverständigen. Bei
diesem Termin wird auch festgelegt ob evtl. ein weiterer Termin z.B.
für die
Öffnung von Bauteilen, endoskopische Untersuchungen oder ein
Termin bei anderer
Wetterlage für z. B. Temperaturmessungen notwendig ist. Ebenso
werden Sie vom
Sachverständigen, sofern schon möglich, über
die Ursachen des Bauschaden
informiert. Außerdem haben Sie Gelegenheit festzulegen,
welchen Umfang ein
mögliches Gutachten haben muss (z.B. für eine
Verwendung bei Gericht oder nur
für den privaten Gebrauch).
Gutachten
zu Schimmel
/ Schimmelpilz:
Sofern
ein schriftliches Gutachten von Ihnen beauftragt wurde,
wird aus den beim Ortstermin ermittelten Daten und mit den erstellten
Fotos ein
Gutachten über den vermutlichen Grund des Befalls mit
Schimmelpilz erstellt.
Das
Gutachten umfasst nachfolgende Angaben zu Orttermin:
Datum, Witterungslage zu diesem Zeitpunkt, sofern nötig auch
der Stunden zuvor,
Schadensaufnahme, persönliche Feststellungen des Gutachters,
fotografische
Dokumentation des Schadens, gutachterliche Stellungnahme über
die Ursachen für
Schimmel / Schimmelpilze sowie Vorschläge des Gutachters, wie
der Schimmel zu
vermeiden ist. Das Gutachten umfasst in der Regel sechs Seiten.
Zur
fachgerechten
Beseitigung der Schäden arbeiten wir mit qualifizierten Firmen
zusammen, die
zuverlässig Schimmel entfernen und auch entsprechende
Laboruntersuchungen
vornehmen können. Wir sind durch unsere Partner in der Lage
innerhalb kürzester Zeit mit der Schimmelbeseitigung zu
beginnen.
Impressum Stand 01-08-2012 (c) ABP
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