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Versicherungsschäden:
Gutachten und Sanierungsdurchführung
Bei
einem
Versicherungsschaden wie z.B. einem Brand- oder
Wasserschaden
ist die Versicherung im Regelfall bemüht den
Schaden als so
gering wie möglich einzustufen. Manchmal wird auch eine
Abfindungsvereinbarung vorgeschlagen, die jedoch meist die echten
Schadensbeseitigungskosten nicht deckt.
Manche Versicherungen sind bestrebt die Schäden durch eigene
Subunternehmer beseitigen lassen, oft mit mangelndem Erfolg. Die
wenigsten Versicherungsnehmer kennen sich in diesem Metier aus,
Begriffe wie "Abzug Unterversicherung, Abzug für Verbesserung, Mehrkosten durch behördliche Auflagen, zu verwerfende Reste etc." sind für Laien unverständlich. Der
Versicherungsnehmer ist hierbei im Regelfall überfordert.
Wir
können Sie gegenüber der Versicherung vertreten und
den
tatsächlich entstandenen Schaden beurteilen bzw. die manchmal
nicht zu Ihrem Vorteil erstellten Gutachten prüfen und
korrigieren .
Desweiteren
können wir entsprechende Angebote einholen, mit
unseren oder Ihren Handwerkern
den Schaden fachgerecht instandsetzen, für
eine fachgerechte Trocknung und Schadensbeseitigung sorgen und den Wert
Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung der aktuellen Regeln der
Technik
wiederherstellen.
Die Architekten- und Bauleitungskosten sind im Regelfall ausser
bei Kleinstschäden mitversichert und werden von der Versicherung
getragen.
In Zweifelsfällen haben
wir
Zugriff auf einen Versicherungsgutachter sowie eine erfahrene
Bauanwaltskanzlei.
Die Sanierungsplanung und
Ausschreibung von Handwerksleistungen zur Behebung des Bauschadens
sowie die
Überwachung der Beseitigung kann durch uns ebenfalls
durchgeführt werden.
Impressum Stand 01-08-2012 (c) ABP
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