Überraschungspaket
Altbau
Statt zu bauen,
entscheiden sich die Deutschen zunehmend für alte
Häuser und Wohnungen.
Nach langer
Suche ist es endlich gefunden – das geräumige Haus
auf dem Land. Eine junge Familie hatte sich für
einen Altbau entschieden, den sie vor Vertragsschluss
"gründlich" unter die Lupe genommen hatte, leider ohne einen
Sachverständigen oder Architekten.
Kurze Zeit nach
dem Umzug entdeckten die Käufer, dass es
überall im Haus nasse Wände gab. Ein
jetzt hinzugezogener Sachverständiger bestätigte,
dass diese
Mängel bereits beim Kauf vorgelegen haben müssen. Der Kauf konnte rückgängig gemacht werden.
Für die Familie ist das Abenteuer Altbau noch
einmal gut ausgegangen. In vielen vergleichbaren Fällen sieht
es leider anders aus.
Zwar ziehen immer mehr Deutsche alte
Häuser und Wohnungen einem Neubau vor. Die Interessenten lockt
entweder der günstige Preis für die gebrauchte
Immobilie
oder der Charme eines Altbaus. Ein altes Haus weist aber oft einen
grossen Reparaturstau auf.
Im Vorteil sind Käufer, die marode
Dächer, Feuchtigkeitsschäden oder Löcher in
den Wänden vor Vertragsschluss entdecken. Sie können
entweder noch das Weite suchen oder versuchen, den Kaufpreis zu
drücken.
Sehr viel schwieriger ist die Rechtslage, wenn sie Mängel erst
nach Vertragsschluss sehen. Selbst wenn ein Mangel
schon bei der Übergabe des Hauses bestand, schuldet der
Verkäufer erstmal weder Nachbesserung noch Schadenersatz.
Wer ein altes
Gebäude erwirbt, kauft nicht selten die Katze im Sack. Wenn
der Käufer nicht selbst über ausreichenden baulichen
Sachverstand verfügt, kann er in der Regel nicht
abschließend beurteilen, welche Schäden vorhanden
und wie erheblich diese sind. Daher ist es immer ratsam, einen Fachmann
zu engagieren, der zumindest die Häuser besichtigt, die in die
engere Wahl kommen.
Neben dem eigentlichen Kaufpreis der Immobilie
fallen noch weitere Kosten an. Rechnen Sie diese bereits vorab in Ihrem
Finanzplan mit
ein, um keine böse Überraschung zu erfahren. Diese
sind: